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Ja |
Nein |
Sind mehr als 10 (5)
Mitarbeiter regelmäßig im Betrieb beschäftigt? |
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Ist der Mitarbeiter, dem gekündigt werden soll, länger als 6
Monate beschäftigt? |
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Nur dann, wenn beide Fragen mit JA zu beantworten
sind, ist
das Kündigungsschutzgesetz anwendbar und ein
Kündigungsgrund ist erforderlich. Falls eine der beiden Fragen
mit NEIN zu beantworten ist, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. In
diesem Fall bedarf es bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung
keines Kündigungsgrundes. Die Kündigung kann dann aber noch
wegen des besonderen
Kündigungsschutzes von bestimmten Arbeitnehmern (Schwangere, Schwerbehinderte,
Betriebsratsmitglieder etc.) unwirksam sein.
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Kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht?
Entscheidend
sind die Verhältnisse, die bei Ausspruch der Kündigung
bestehen. |
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Liegen inner- oder außerbetriebliche Umstände vor, auf die
durch den Arbeitgeber mit einer unternehmerischen Entscheidung reagiert
worden ist? |
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Sind diese Umstände ein betriebsbedingter Kündigungsgrund
(Absatzschwierigkeiten, Auftragsmangel, Betriebs- oder
Teilbetriebsstillegung, Fremdvergabe, Gewinnrückgang / fehlende
Rentabilität/Lohneinsparungen, Rationalisierungsmaßnahmen,
Umsatzrückgang, Wetter/Witterung; jeweils unter bestimmten
Voraussetzungen)? |
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Führt die unternehmerische Entscheidung zum Wegfall eines
Arbeitsplatzes? |
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Ist eine Versetzung des Mitarbeiters an einen freien und
vergleichbaren Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen
nicht möglich (freier Arbeitsplatz auch, wenn in absehbarer Zeit
nach Kündigung frei oder nach Umschulung/Fortbildung besetzbar)? |
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Besteht kein schlechterer Arbeitsplatz im Betrieb oder
Unternehmen, der dem Mitarbeiter angeboten werden muss (Falls
NEIN und Mitarbeiter unter Vorbehalt oder unter anderen
Bedingungen annimmt: Änderungskündigung)? |
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Trifft es zu, dass keine Arbeitsabläufe umgestaltet
worden sind,
bei denen die Arbeit gleich bleiben und wegen Umorganisation
höher vergütet wird? |
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Trifft es zu, dass bei bestehender Kurzarbeit keine
Kündigung ausgesprochen worden ist, ohne dass weitere inner- oder
außerbetriebliche Umstände hinzugetreten sind? |
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Sind in die Sozialauswahl alle vergleichbaren (=
austauschbaren) Mitarbeiter in Ihrem Betrieb miteinbezogen
worden?
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Sind die sozialen Kriterien (Dauer der
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten,
Schwerbehinderung) ausreichend berücksichtigt und
gewichtet worden? |
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Ist die Einordnung, dass bestimmte Mitarbeiter
aus
berechtigten betrieblichen Interessen
aus der Sozialauswahl auszunehmen
sind, richtig? |
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Konnten alle Fragen mit JA beantwortet
werden, kommt eine
betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Musste hingegen auch nur eine Frage mit NEIN
beantwortet werden,
ist die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung
zweifelhaft. |