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DR. PRIBILLA KALDENHOFF NEGM

Rechtsanwälte

 
   

 

Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Ein Bankgeheimnis gab es in Deutschland eigentlich nie richtig. Aber auch mit dem was man bisher unter dem Bankgeheimnis verstand ist jetzt Schluss. Am 1.4.2005 tritt nämlich unter anderem Artikel 2 des Gesetzes  zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft. Hierdurch werden Vorschriften der Abgabenordnung geändert und der Abgabenordnung neue Vorschriften hinzugefügt.

Neben den Finanzämtern können dann auch die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen flächendeckend Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen abrufen. Die automatisierte Abfrage ist nicht an Voraussetzungen wie den Verdacht einer Straftat oder einen gerichtlichen Beschluss geknüpft.

Gegen das Gesetz sind nach Presseberichten Verfassungsbeschwerden anhängig.

Bis zum 31. März 2005 besteht die Möglichkeit der nachträglichen Angabe von nicht versteuertem Einkommen, bevor dann das Finanzamt ab dem 1. April selber auf den Konten nachsehen kann.